Krankmeldung
So melden Sie Ihr Kind krank
Wenn Ihr Kind krank ist und nicht zur Schule kommen kann, melden Sie es bitte bei der Klassenlehrkraft krank, per E-Mail oder über das Schulportal. Bitte melden Sie Ihr Kind nicht telefonisch im Sekretariat krank.
Per E-Mail an die Klassenlehrkraft
Schreiben Sie der Klassenlehrkraft Ihres Kindes eine E-Mail. Die Adressen aller Lehrkräfte stehen in der Liste des Kollegiums. Ist eine Fehlzeit wegen Krankheit schon vorher absehbar, melden Sie sie ebenfalls per E-Mail.
Über das Schulportal Hessen
Alternativ können Sie der Klassenlehrkraft eine Nachricht über das Schulportal schicken. Eltern nutzen dafür den Zugang ihres Kindes.
Schriftliche Entschuldigung
mit dem Fehlzeitenzettel
Nach der Rückkehr muss innerhalb von 3 bis 5 Schultagen eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft vorliegen. Dafür reicht der Fehlzeitenzettel.
Später abgegebene Entschuldigungen werden nicht mehr akzeptiert. Unentschuldigte Fehltage werden im Zeugnis vermerkt.
Ärztliches Attest
Versäumt Ihr Kind wegen Krankheit eine Klassenarbeit, einen Test oder eine Prüfung, verlangt die Schule in der Regel ein ärztliches Attest. Fehlt ein Kind sehr häufig, kann die Schule für jedes Fehlen wegen Krankheit ein Attest verlangen.
Gut zu wissen
Mittagessen abmelden
Bei Krankheit melden Sie das Essen bitte bis spätestens 9:00 Uhr über das Bestellsystem „mampf“ ab. Spätere Abmeldungen werden berechnet.
Abholen während des Unterrichts
Muss Ihr Kind im Laufe des Vormittags abgeholt werden, meldet es sich vorher im Sekretariat ab.
Unfälle melden
Muss eine Verletzung aus der Schulzeit oder vom Schulweg ärztlich behandelt werden, melden Sie das bitte im Sekretariat. Dort wird die Unfallmeldung erstellt.
Beurlaubung
und Unterrichtsbefreiung
Bis zu zwei Tage: In dringenden Fällen kann die Klassenlehrkraft auf schriftlichen Antrag der Eltern eine Beurlaubung von bis zu zwei Tagen genehmigen.
Vor und nach den Ferien ist eine Unterrichtsbefreiung nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen möglich. Diese und alle längeren Beurlaubungen beantragen Sie mindestens drei Wochen vorher schriftlich und mit Begründung beim Schulleiter. Einer Verlängerung der Ferien wird in der Regel nur für Bildungsveranstaltungen zugestimmt, nicht wegen günstigerer Flugpreise.
Fragen? Das Sekretariat erreichen Sie montags bis donnerstags von 7:30 bis 15:00 Uhr und freitags von 7:30 bis 13:00 Uhr unter 05665 2046 oder poststelle9219@schule.hessen.de.
